Neue Informationspflichten für Betreiber von Praxis-Homepages

Am 1. März 2007 hat das Telemediengesetz (TMG) das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz abgelöst. Der Bund hat darin Gesetze zu Telediensten und Mediendiensten zusammengeführt. Für die Betreiber von Praxis-Homepages ist wichtig, dass sich an den Pflichtangaben, die seit Ende 2001 in ein Impressum gehören, nichts geändert hat.

Folgende Angaben sind nötig

Die in § 5 TMG aufgelisteten Pflichtangaben entsprechen den Erfordernissen des ersetzten § 6 des Teledienstegesetzes. Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen demnach unter anderem Angaben machen über

  • Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
  • Telefonnummer,
  • Faxnummer (empfohlen, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben),
  • die E-Mail-Adresse,
  • die Anschrift der zuständigen Ärztekammer / Psychotherapeutenkammer als Aufsichtsbehörde
  • die Anschrift der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung als Aufsichtsbehörde für Vertragsärzte und -psychotherapeuten
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (Arzt / Psychotherapeut),den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung der Ärztekammer / Psychotherapeutenkammer und Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen) sowie Hinweise dazu, wie diese zugänglich sind,
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (anzugeben, wenn der Praxisinhaber aufgrund der umfangreichen Gutachtertätigkeit der Umsatzsteuerpflicht unterliegt)
  • Bei einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (z.B. bei Medizinischen Versorgungszentren) müssen das Partnerschaftsregister, in das sie eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer angegeben werden.

Diese Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden. Sie müssen aber nicht auf der Startseite integriert sein, sondern können auf einer von dort erreichbaren Seite vorgehalten werden.

Homepages niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten müssen die oben genannten Informationen enthalten sowie entweder die Berufsordnung der jeweiligen Kammer vorhalten oder auf die entsprechenden Seiten der Kammer verlinken. Die Ärztekammer Nordrhein und die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bieten auf ihren Homepages die Berufsordnung sowohl zum Herunterladen als PDF-Dokument als auch als HTML-Seite an, auf die verlinkt werden kann. 

Mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro kann jeder belegt werden, der die Informationen nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Zu den Pflichtangaben gehört auch eine so genannte Datenschutzerklärung. Damit weist der Betreiber einer Homepage den Besucher darauf hin, dass er personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt.

Wenn auf andere Websites verlinkt wird, sollte auf jeden Fall ein Haftungsausschluss aufgenommen werden, der wie folgt lauten könnte: „Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten. Für die Inhalte externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“

Ärzte, die auf die Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein verlinken möchten, integrieren auf Ihrer Homepage folgenden Link:

http://www.aekno.de/page.asp?pageID=57

Der entsprechende HTML-Befehl, mit dem die Seite der Ärztekammer sich in einem neuen Browserfenster öffnet, könnte lauten:

<a href="http://www.aekno.de/page.asp?pageID=57" 
target="_blank">Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein</a>

Ärzte, die auf das Heilberufsgesetz NRW verlinken möchten, integrieren auf Ihrer Homepage folgenden Link:

http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5234

Der entsprechende HTML-Befehl, mit dem die Seite der Ärztekammer sich in einem neuen Browserfenster öffnet, könnte lauten:

<a href="http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5234" 
target="_blank">Heilberufsgesetz NRW</a>

Psychotherapeuten, die auf die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verlinken möchten, integrieren auf Ihrer Homepage folgenden Link:

http://www.ptk-nrw.de/de/recht.html

Der entsprechende HTML-Befehl, mit dem die Seite der Psychotherapeutenkammer sich in einem neuen Browserfenster öffnet, könnte lauten:

<a href="http://www.ptk-nrw.de/de/recht.html" 
target="_blank">Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer
Nordrhein-Westfalen</a>

Psychotherapeuten, die auf das Heilberufsgesetz NRW verlinken möchten, integrieren auf Ihrer Homepage folgenden Link:

http://www.ptk-nrw.de/de/recht.html

Der entsprechende HTML-Befehl, mit dem die Seite der Psychotherapeutenkammer sich in einem neuen Browserfenster öffnet, könnte lauten:

<a href="http://www.ptk-nrw.de/de/recht.htmll" 
target="_blank">Heilberufsgesetz NRW</a>