Vitreoretinale Chirurgie
- Praxisinformationen
- Niederlassung
- Verträge
-
Honorar & Recht
- Honorar
-
Verträge
- ADHS-Vertrag
- AIDS-Vereinbarung
- Ambulante Operationen
- BKK Arztprivat
- Diabetisches Fußsyndrom
- DMP Asthma / COPD
- DMP Diabetes
- DMP Koronare Herzkrankheit
- DMP Brustkrebs
- Hausarzt-Verträge
- Hautkrebsvorsorge
- Homöopathie
- Impfen
- Impfstoffe
- Infektionsscreening in der Schwangerschaft
- Katarakt-Operationen
- Kostenersatz für Anfragen
- LDL-Eliminations-Behandlung
- Onkologie-Vereinbarung
- Palliativversorgung
- Parenterale Ernährung
- Pflegeheime Essen
- Prävention U10, U11 und J2
- Reiseschutz- und HPV-Impfung
- Schienenverbände
- Schizophrenie-Therapie
- Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
- Sprechstundenbedarf
- Tonsillotomie
- Vereinbarung Gynäkologische Praxen
- Vitreoretinale Chirurgie
- Recht
- Kodierrichtlinien
- Verordnungen
- IT in der Praxis
- Qualität & Fortbildung
- Gesundheitspolitik
- Gesundheits-Management
Für Sie interessant ...
Vereinbarung über ambulante netzhaut- und glaskörperchirurgische Eingriffe (vitreoretinale Chirurgie)
Die KV Nordrhein hat zum 1. April 2010 mit den nordrheinischen Krankenkassen und dem Verband der operierenden Augenärzte einen neuen Vertrag zur Glaskörper-Netzhaut-Chirurgie geschlossen, dieser Vertrag wurde jetzt über den 31. März 2012 hinaus verlängert. Mit Wirkung zum 1 April 2012 wurden die Vergütungspauschalen angepasst.
Der Vertrag enthält nur noch die Pauschalen 90354 und 90355 mit einer aktualisierten Leistungslegende. Die Vergütungen sind in der Höhe beibehalten worden, die Honorierung erfolgt außerhalb des Regelleistungsvolumens.
Ziele
Mit der Vereinbarung sehen die Vertragspartner in der ambulanten Vitreoretinal-Chirurgie eine Alternative zur stationären Operation. Die Vertragspartner fördern mit dieser Vereinbarung die Etablierung einer qualifizierten und qualitätsgesicherten ambulanten vitreoretinalen Chirurgie.
Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland/Hamburg, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Knappschaft und Ersatzkassen.
Genehmigung
Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus. An die Erbringung von Leistungen nach dieser Vereinbarung wird ein hoher Qualifikationsstandard an den Operateur sowie eine personelle, räumliche und apparative Infrastruktur vorausgesetzt.

