Vereinbarung Gynäkologische Praxen
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Abrechnungsvereinbarung Fachärztliche Versorgung Gynäkologische Praxen
Die BKK Kassana und das Deutsche Ärztenetz Gynäkologie haben rückwirkend zum 1. April 2011 eine Vereinbarung zur besonderen Vergütung von gynäkologischen Leistungen im Rahmen der Früherkennung von Krankheiten und der Mutterschaftsvorsorge getroffen. Die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und bei der Mutterschaftsvorsorge werden mit einem Punktwert von 4,5 Cent vergütet.
Für verschiedene Leistungen, die nicht Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sind, erhalten teilnehmende Gynäkologen 5,10 Cent. Das gilt zum Beispiel für Teenager- oder Klimakteriumssprechstunden, Vitalitätschecks oder weitergehende Ultraschalluntersuchungen. Die Honorierung erfolgt außerhalb des Regelleistungsvolumens.
- Abrechnungsvereinbarung: BKK Kassana und Deutsches Ärztenetz Gynäkologie (PDF, 60 KB)
- Teilnahmeerklärung: Ärztin/Arzt zum Vertrag zur fachärztlichen Versorgung durch gynäkologische Praxen (PDF, 20 KB)
Teilnehmen können alle Gynäkologen, auch wenn sie nicht Mitglied des Ärztenetzes Gynäkologie sind. Die Teilnahme wird gegenüber der BKK Kassana direkt erklärt. Patientinnen nehmen durch die Inanspruchnahme von Leistungen des Vertrages automatisch teil. Die Leistungen dieses Selektivvertrages rechnen Sie über die KV Nordrhein mit der Quartalsabrechnung ab.

