LDL-Eliminations-Behandlung
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Vereinbarung über die Zahlung von Kostenpauschalen bei der Durchführung von ambulanten LDL-Eliminations-Behandlungen
Ziele
Die Vereinbarung regelt die Abgeltung und Abrechnung der Kosten bei der Durchführung von ambulanten LDL-Eliminations-Behandlungen.
Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW und Ersatzkassen.
Genehmigung
Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus, dass den Ärzten eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der LDL-Apherese nach den BUB-Richtlinien erteilt wurde.
Voraussetzung
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ärzte persönliche Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllen und die erforderlichen fachlichen Nachweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorlegen. Des Weiteren müssen die teilnehmenden Ärzte für jeden einzelnen Behandlungsfall einen Antrag auf Durchführung der LDL-Apherese im Einzelfall stellen.
Nähere Details rund um die Kostenpauschalen und die BUB-Richtlinien zur LDL-Apherese erfahren Sie über die Ansprechpartner Ihrer zuständigen Bezirksstelle. Diese halten für Sie die Vereinbarung im Wortlaut bereit.
Ansprechpartnerin für die Teilnahmevoraussetzungen:
Undine Dohm
Tel.: (02 11) 59 70-81 67
E-mail: Undine.Dohm@kvno.de

