Homöopathie-Verträge

Seit mehreren Jahren werden homöopathische Leistungen in Nordrhein mit festen Preisen außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Dies sehen Verträge zur „Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie“ vor. Für die niedergelassenen Homöopathen stehen Verträge mit zurzeit (Stand: April 2012) elf Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen zur Verfügung.

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Verträgen haben wir nachstehend eingestellt.

Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der KV Nordrhein und Barmer GEK sowie der pronova BKK.

„Wir bieten den Kolleginnen und Kollegen eine attraktive Möglichkeit, ihr Behandlungsspektrum um den Bereich der Homöopathie zu erweitern“, sagte Dr. Leonhard Hansen, ehemaliger Vorsitzender der KV Nordrhein. Die Honorare für die einzelnen Leistungen erhalten teilnehmende Ärzte zusätzlich zum Regelleistungsvolumen; die Krankenkassen zahlen die Beträge extrabudgetär. Die wesentlichen Inhalte der Verträge im Überblick:

Versorgungsinhalte Abrechnung
homöopathische Erstanamnese (vom Beginn des 13. Lebensjahres an) 90 Euro
homöopathische Erstanamnese (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) 60 Euro
homöopathische Folgeanamnese 45 Euro
homöopathische Fallanalyse oder Repertorisation 25 Euro

Patientenkreis

Im Rahmen der Verträge können Vertragsärzte in Nordrhein alle Versicherten der genannten Krankenkassen homöopathisch behandeln, unabhängig vom Wohnort der Patientinnen und Patienten.

Qualifikation

Voraussetzung für die Teilnahme als Vertragsarzt ist entweder die Zusatzbezeichnung bzw. Zusatzweiterbildung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Außerdem ist die regelmäßige Teilnahme an homöopathischen Fortbildungen oder Qualitätszirkeln nötig.

Teilnahme

Für die Teilnahme reicht ein formloser Antrag an Ihre Bezirksstelle der KV Nordrhein. Diesem sollten die Qualifikationsbescheinigungen beigefügt sein. Sind die Voraussetzungen bereits erbracht, kann direkt mit dem Tag der Antragstellung nach den Verträgen behandelt werden. Ansonsten bitte die Genehmigung der Bezirksstelle abwarten.

Vertrag mit der IKK classic (seit 1. Januar 2011)

Die AG Vertragskoordination der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat zum 1. Januar 2011 mit der IKK classic einen Homöopathie-Vertrag geschlossen. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder dem Homöopathie-Diplom können Patienten in diesen Vertrag einschreiben.

Die Leistungen des Vertrags werden wie folgt vergütet:

  • Erstanamnesen 60 Euro bzw. 90 Euro
  • Repertorisation 20 Euro
  • Analyse 20 Euro
  • Folgeanamnesen 22,50 Euro / 45 Euro
  • homöopathische Beratung 10 Euro

Vertrag mit der Securvita BKK

Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Länder-KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben mit der Securvita BKK einen Vertrag zur homöopathischen Versorgung geschlossen. Der Vertrag basiert auf Paragraf 73c des Sozialgesetzbuchs V (Besondere ambulante ärztliche Versorgung). Er löst den Integrationsvertrag der Securvita BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ab. Diesem Vertrag haben sich die BKK Linde und die Daimler BKK angeschlossen, weitere Teilnahmen von anderen Krankenkassen sind im Laufe des Jahres noch zu erwarten.