Schizophrenie-Therapie
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Schizophrenie-Therapie
Die KV Nordrhein und die AOK Rheinland / Hamburg haben zum 1. Januar 2010 eine Vereinbarung zur Förderung einer qualitätsorientierten und leitliniengerechten Langzeitbehandlung von Patienten mit Schizophrenie geschlossen. Nordrheinische AOK-Versicherte mit mindestens einmaliger stationärer Behandlung in den letzten drei Jahren und der Entlassungsdiagnose F20 können sich bei einem der teilnehmenden Ärzte in das Programm einschreiben.
- Vertrag im Wortlaut (PDF, 90 KB)
- Teilnahmeerklärung für Ärzte zum Schizophrenie-Vertrag (PDF, 30 KB)
- Teilnahme- und Einwilligungserklärung für AOK-Versicherte zum Schizophrenie-Vertrag (PDF, 40 KB)
An diesem Vertrag können Ärzte für Nervenheilkunde bzw. Psychiatrie und Psychotherapie mittels Teilnahmeerklärung teilnehmen, wenn eine Mindestfallzahl von 20 Patienten (müssen keine AOK-Versicherten sein) mit der Diagnose F20 innerhalb eines Quartals nachgewiesen wird. Die Vergütung erfolgt außerbudgetär und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.
Die DAK ist zum 1. Januar 2011 dem Vertrag beigetreten. Damit können auch DAK-Versicherte von den besonderen Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patienten mit Schizophrenie profitieren. Nervenärzte bzw. Psychiater/Psychotherapeuten, die bereits an dem Vertrag teilnehmen, benötigen keine neue Genehmigung.
Die Versicherten der DAK werden mit einer separaten Teilnahmeerklärung eingeschrieben. Die unterschriebene Teilnahmeerklärung senden Sie bitte Ihrer Bezirksstelle.

