Parenterale Ernährung: Vertrag mit der Barmer

Parenterale Ernährung ist oft teuer. Besonders bei der Erstversorgung nach Entlassung aus der Klinik handelt es sich meist um sehr teure, individuell hergestellte parenterale Ernährung bzw. Fertigbeutel. Um die Patienten bei gleicher Qualität zu versorgen, hat die KV Nordrhein mit der Barmer einen Vertrag über parenterale Ernährung geschlossen. Durch den Bezug über günstige Anbieter, geht mit der Vereinbarung eine deutliche Entlastung der Richtgrößen bzw des Arzneiverordnungsvolumens einher. Dabei bleibt die Versorgungsqualität erhalten.

Der Vertrag regelt folgende Bereiche:

  • Ernährungsinfusionen als Fertigarzneimittel
  • Ernährungsinfusionen als Individualzubereitungen und
  • enterale Flüssignahrung gemäß den Arzneimittelrichtlinien.

Ziel ist, die bisher individuell zubereiteten parenteralen Ernährungslösungen durch gleichwertige parenterale Fertigarzneimittel zu ersetzen. Außerdem sollen Patienten wenn möglich von parenteraler auf enterale bzw. orale Flüssignahrung mit Diätetika oder auf „normale“ krankheitsangepasste Ernährung ohne Rezeptierung umgestellt werden.

Ansprechpartner/Hotline
KV-Hotline
Tel.:(02 11) 59 70-82 75,
Ansprechpartner:
Abteilung Pharmakotherapieberatung Ansprechpartner bei der Barmer
Dr. Michaela Sauerbier
Tel.: (01 85 00) 673-216

Über eine Hotline informieren die KV Nordrhein und die Barmer über günstige Hersteller. Die KV-Hotline erreichen Sie unter den Nummer (02 11) 59 70-82 75, Ansprechpartner: Abteilung Pharmakotherapieberatung. Bei der Barmer stehen als Ansprechpartner zur Verfügung: Dr. Michaela Sauerbier unter (01 85 00) 673-216 und Caren Baesch unter (01 85 00) 673-203.

Erhebliche Einsparungen sind möglich. Ein Beispiel:

Anbieter Art der Lösung Wochenpreis in € Tagestherapiekosten in €
pharm. Hersteller individuell 2304,79 329,26
pharm. Hersteller Fertigarzneimittel 637,00 91,00
Apotheke individuell 1075,78 153,68
pharm. Hersteller individuell 803,88 114,84

Der zusätzliche Aufwand für die Verwaltung und Koordinierung bei Umstellung eines Patienten wird mit 75 bis 90 Euro je Quartal und Patient vergütet. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit für alle Barmer-Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Die Vergütung wird auch gezahlt, wenn die Individualrezeptierung (Compounding) aufgrund einer neuen Preiskalkulation der Apotheke oder des Pharmaherstellers preiswerter sein sollte als vergleichbare wirtschaftliche Fertigarzneimittel.

Achim Merling/Dr. Manfred Eggen/KVNo