Palliativversorgung
Für Sie interessant ...
Verträge zur Palliativversorgung in Nordrhein
Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) in Nordrhein
Der Anspruch der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung wurde mit der letzten Gesundheitsreform geschaffen. Heute ist der Bereich Nordrhein bundesweit die erste Region mit einem gemeinsamen Vertrag aller gesetzlichen Krankenkassen.
Palliativ-Versorgung in Nordrhein
Patientinnen und Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, benötigen im letzten Stadium ihrer Erkrankung eine besondere und vor allem umfassende medizinische Betreuung. Dabei arbeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, ambulante Palliativpflegedienste und Hospizgruppen eng zusammen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2005 ein Rahmenprogramm zur Umsetzung der flächendeckenden ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung verabschiedet. Erarbeitet wurde das integrierte kooperative Konzept von der KV Nordrhein gemeinsam mit allen Krankenkassen und -verbänden, den Ärztekammern, der KV Westfalen-Lippe sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der Hospizarbeit.
Das Versorgungsmodell richtet sich an Patientinnen und Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und deren Lebenserwartung bei wenigen Wochen oder Monaten liegt. Voraussetzung ist, dass eine ambulante Palliativversorgung möglich und gewünscht bzw. eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist.
- Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen (PDF, 346 KB)
- Teilnahmeerklärung zum Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen (PDF, 80 KB)
- Palliativ-Vertrag mit den Ersatzkassen (PDF, 210 KB)
- Teilnahmeerklärung zum Palliativ-Vertrag mit den Ersatzkassen (PDF, 20 KB)
- Symbolnummern und Vergütung: Palliativ-Vertrag Ersatz- und Primärkrankenkassen (PDF, 35 KB)
Besonders wichtig ist bei der ambulanten Palliativversorgung, alle Beteiligten zu vernetzen. Aus diesem Grund können in einer neuen Region oder Stadt nicht einzelne Ärzte dem Vertrag beitreten, sondern müssen sich in einem Netzwerk organisieren.
Das Wesentliche dabei ist die Multiprofessionalität. Neben Hausärzten und qualifizierten Palliativärzten ist die Einbindung eines ambulanten Palliativpflegedienstes notwendig. Bei der Initiierung eines Netzwerkes werden Sie von der KV Nordrhein und der KV Nordrhein Consult tatkräftig unterstützt.
Ärzte
Hausärzte: Die betreuenden Hausärztinnen und -ärzte spielen eine zentrale Rolle: Sie koordinieren die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, sie betreuen die Patienten intensiv und beraten deren Angehörige. Gerade die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Palliativpflegedienst und einer ambulanten arbeitenden Hospizgruppe kann dazu beitragen, Patienten ein Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Qualifizierte Palliativ-Ärzte: Unterstützt werden die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte von palliativmedizinisch erfahrenen und weitergebildeten Kollegen, den qualifizierten Palliativ-Ärzten. Sie können zur Mitbehandlung hinzugezogen werden und übernehmen insbesondere eine wichtige Rolle bei der Symptomkontrolle. Ihre eigenen Patientinnen und Patienten behandeln die qualifizierten Palliativmediziner selbstverständlich weiter.
Wer als betreuender Haus- oder Facharzt teilnehmen möchte, muss die 40-stündige Kursweiterbildung Palliativmedizin (Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Bundesärztekammer) absolviert haben. Doch auch wenn die Kursweiterbildung Palliativ-Medizin noch nicht absolviert ist, können Patienten in der letzten Lebensphase im Rahmen des Projektes betreut werden. In diesem Fall ist der Nachweis nötig, dass bereits Erfahrungen in der Betreuung von Schwerstkranken in Hospizen gesammelt wurden. Der Kurs Palliativmedizin kann dann innerhalb von zwei Jahren nach Teilnahmebeginn absolviert werden.
Um als qualifizierter Palliativarzt (QPA) dem Vertrag beitreten zu können, ist der Nachweis des oben genannten Basiskurses erforderlich. Darüber hinaus müssen innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung regionaler Strukturen soll eine enge Vernetzung aller Beteiligten erfolgen. Ferner nehmen die QPA einmal im Halbjahr an einem von der KV Nordrhein organisierten Austausch unter Einbeziehung der Palliativpflegedienste teil.
Um die Verordnung von Palliativpflege zu erleichtern, hat die KV Nordrhein gemeinsam mit den Krankenkassen und anderen Verordungungs-Erläuterungen erstellt. Außerdem steht eine Liste mit anerkannten Palliativpflegediensten zur Verfügung.
Zur Orientierung hat die KV Nordrhein gemeinsam mit den Lehrstühlen für Palliativmedizin in Aachen, Köln und Bonn eine Übersicht erstellt, wann eine Beratung durch einen qualifizierten Palliativarzt möglich ist und wann sie empfohlen wird. Als zusätzlichen Service erhalten teilnehmende Ärzte einen Ordner, der neben allen für die Palliativversorgung wichtigen Adressen zusätzliches Informationsmaterial enthält.
- Erläuterungen zur Verordnung von Palliativpflege (PDF, 300 KB)
- Liste der anerkannten Palliativpflegedienste (PDF, 130 KB)
Seit August 2007 bestehen für Versicherte der Betriebskrankenkassen mehrere Integrationsverträge zur ambulanten Palliativversorgung. Diese Verträge sind denen der AOK Rheinland/Hamburg ähnlich. Auf folgende Unterschiede möchten wir besonders aufmerksam machen:
Vertragspartner sind die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW (BKK VAG NRW), die KV Nordrhein Consult sowie die Palliativnetzwerke.
Die Teilnahme beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Versicherten oder des Vertretungsberechtigten bzw. mit der dokumentierten Feststellung des mutmaßlichen Willens des Versicherten zur Teilnahme an der integrierten Versorgung durch den behandelnden Arzt auf der Teilnahmeerklärung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die von Ihnen im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen ohne diese Teilnahmeerklärung nicht abgerechnet werden können.
Es nehmen nur die Betriebskrankenkassen am Vertrag teil, die Mitglied der BKK VAG NRW sind.
In den folgenden Versorgungsregionen konnten mit Palliative Care Teams bereits Verträge nach der spezialisierten ambulanten Palliativ Richtlinie abgeschlossen werden:
(Stand Mitte Juni 2011)
- Aachen (Stadt und Land)
- Duisburg
- Essen
- Köln, linksrheinisch
- Mönchengladbach, Nettetal, Viersen, Willich, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal
- Velbert, Ratingen, Wülfrath, Heiligenhaus
- Düren
- Rhein-Sieg Kreis, rechtsrheinisch und Bonn-Beuel
- Großraum Bonn und linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis (Alfter, Rheinbach, Meckenheim, Bornheim, Swisttal, Wachtberg)
in Vorbereitung:
- Dormagen
- Rhein Kreis Neuss
- Krefeld
- Leverkusen
- Düsseldorf
- Wuppertal
- Oberhausen
Kontakt
Für Rückfragen stehen Ihnen die Serviceteams der KV Nordrhein zur Verfügung. Telefonisch sind sie Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr zu erreichen.
Serviceteam Düsseldorf
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 59 70-88 88
Telefax: (02 11) 59 70-88 89
E-Mail
Serviceteam Köln
Sedanstraße 10-16
50668 Köln
Telefon: (02 21) 77 63-66 66
Telefax: (02 21) 77 63-64 50
E-Mail
Mehr Infos
- Palliativversorgung in Nordrhein schreitet voran
- Projekt zur Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen gestartet
- Palliativvertrag jetzt auch mit Ersatzkassen
- Palliativvertrag läuft jetzt auch in Krefeld, Oberhausen und Velbert
- Palliativ-Vertrag auf Leverkusen und Duisburg ausgeweitet
- Palliativtag in Köln: Ärzte und Pflegedienste ziehen an einem Strang
- Mönchengladbach geht ans Palliativnetz
- Palliativpflege einfach richtig verordnen
- Palliativvertrag wird ausgeweitet
- Palliativmedizin in Nordrhein – auf dem Weg zur echten Integration
- Projekt zur Palliativversorgung startet in Köln

