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Kostenersatz für Anfragen von Betriebskrankenkassen bei Berufskrankheiten
Mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) wurde ein Vertrag über die Vergütung von Anfragen bei Berufskrankheiten geschlossen. Mit dem Kostenersatz in Höhe von 12,53 Euro sind die Angaben nach der Symbolnummer 91622 mit der jeweiligen BKK über die Krankenversichertenkarte Ihres Patienten abzurechnen. Die Vergütung erfolgt zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.

