Katarakt-Operationen
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Verträge über die Förderung ambulant durchgeführter Katarakt-Operationen
Die Verträge mit der AOK Rheinland / Hamburg und den Ersatzkassen laufen bereits seit 2006, mit Geltung ab dem 1.4.2007 wurden gleichfalls Verträge mit den Betriebskrankenkassen (BKKen) und der Innungskrankenkasse (IKK) Nordrhein (inzwischen IKK classic) geschlossen.
Die hinzugekommenen Kataraktverträge entsprechen von der Struktur her den bereits bekannten mit der AOK und den Ersatzkassen. Grundlage für die Teilnahme sind zum Beispiel bestimmte Qualitätsanforderungen wie Hygienezertifizierung, Qualitätsmanagement und das Erbringen einer bestimmten Mindestmenge von Kataraktoperationen vor und auch während der Teilnahme.
Teilnehmende Operateure erhalten auf der Basis der in der Vergangenheit erbrachten Kataraktoperationen der genannten Kassenarten ein individuelles Kataraktbudget je Quartal. Die Vergütungspauschale umfasst bei der Standardoperation (Einsetzen einer faltbaren Linse) die ärztliche Leistung und die Kosten für die Linse.
Für nordrheinische Kataraktoperateure, die nicht an einem Kataraktvertrag teilnehmen, gilt der Vertrag zur Abgeltung der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien. Mit den anderen Kassenarten (AOK Rheinland / Hamburg, Ersatzkassen, IKK classic) wurden inhaltsgleiche Vereinbarungen abgeschlossen.
- Änderungsvereinbarung mit der AOK (PDF, 16 KB)
- Der Vertrag mit der AOK (PDF, 180 KB)
- Zweite Änderungsvereinbarung mit dem VdAK (PDF, 19 KB)
- Änderungsvereinbarung mit dem VdAK (PDF, 17 KB)
- Der Vertrag mit dem VdAK (PDF, 170 KB)
- Änderungsvereinbarung mit den BKKen (PDF, 10 KB)
- Der Vertrag mit den BKKen (PDF, 163 KB)
- Der Vertrag mit der IKK (PDF, 163 KB)
- Vertrag zur Abgeltung der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien (PDF, 50 KB)

