Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung

Vertrag über die hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen KV Nordrhein und AOK Rheinland / Hamburg und Landwirtschaftlicher Krankenkasse NRW – (in der Version ab 1.4.2012)



Vertrag zwischen der KV Nordrhein und der Vertragsarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen der beteiligten Betriebskrankenkassen über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V für alle Versicherten ab 18 Jahren der teilnehmenden BKKen unabhängig vom Gesundheitszustand.



Vertrag zur präventionsorientierten hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V zwischen der BIG Gesundheit und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (gültig ab 1.4.2008).



Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und der Knappschaft, gültig ab 1.10.2008.