DMP Koronare Herzkrankheit
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DMP-Vertrag Koronare Herzkrankheit
Ziele
Mit diesem Disease-Management-Programm werden folgende Ziele verfolgt:
- Reduktion der Sterblichkeit
- Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und Entwicklung einer Herzinsuffizienz
- Steigerung der Lebensqualität durch Vermeidung von Angina-Pectoris-Beschwerden und Erhalt der Belastungsfähigkeit
Geltungsbereich
Der vorliegende DMP-Vertrag gilt für alle nordrheinischen Krankenkassen bzw. deren Verbände für Versicherte mit koronarer Herzkrankheit. Gleichfalls hat er Gültigkeit für Versicherte der Bundeswehr, Bundespolizei und der Polizei NRW.
Genehmigung
Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus.
Ansprechpartner für die Teilnahmevoraussetzungen
Bezirksstelle Düsseldorf
Uwe Wirth
Tel.: (02 11) 59 70-85 63
Bezirksstelle Köln
Monika Schroth
Tel.: (02 21) 77 63-65 65
Resi Knöbbiche
Tel.: (02 21) 77 63-65 66
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ärzte persönliche Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllen und die erforderlichen fachlichen Nachweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorlegen.
Neues Modul
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Modul Herzinsuffizienz wurde jetzt in das DMP KHK aufgenommen. Damit können Patienten, die am DMP KHK teilnehmen und zusätzlich an chronischer systolischer Herzinsuffizienz leiden, noch umfassender und zielgerichteter behandelt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Herzinsuffizienz durch ein bildgebendes Verfahren wie zum Beispiel eine Echokardiografie gesichert ist.
Zur Bestätigung der Teilnahme des Patienten ist die elektronische Dokumentation zum DMP KHK um das Datenfeld „Modulteilnahme Chronische Herzinsuffizienz“ erweitert worden. Eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Sollte bereits vor dem 1.1.2010 eine Teilnahme an dem Modul angekreuzt worden sein, so sind auch diese Dokumentationen gültig.
Neben nicht medikamentösen Maßnahmen wie die Empfehlung zu regelmäßigem körperlichen Training oder zur Begrenzung der Flüssigkeitsaufnahme umfasst das Modul detaillierte Empfehlungen zur Medikation des Patienten. Ergänzend sollen Indikationen zu speziellen interventionellen Maßnahmen geprüft werden (kardiale Resynchronisationstherapie und Therapien mit implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren).
Darüber hinaus ist ein Monitoring von Belastbarkeit, Volumenstatus und Körpergewicht der Patienten vorgesehen. In mindestens halbjährlichen Abständen sollen relevante Laborwerte kontrolliert werden. Im Modul sind Anlässe für Überweisungen zum Facharzt bzw. an qualifizierte Einrichtungen definiert.
Hinweis: Wenn Sie nach Ärztinnen und Ärzten suchen, die am DMP-Vertrag Koronare Herzkrankheit teilnehmen, können Sie unser Online-Verzeichnis (Behandlungsprogramme) nutzen.
Nähere Details rund um das DMP Koronare Herzkrankheit erfahren Sie über die Ansprechpartner Ihrer zuständigen Bezirksstelle. Diese halten für Sie ein Infopaket und die Vereinbarung im Wortlaut bereit.
- Der Vertrag gültig ab 1.1.2010 (PDF, 870 KB)
- Informationsflyer zum DMP KHK (PDF, 55 KB)
- Teilnahmeerklärung des Arztes zum DMP KHK (PDF, 50 KB)
- Teilnahmeerklärungen für angestellte Ärzte zum DMP KHK (PDF, 30 KB)
- Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das DMP KHK (PDF, 30 KB)
- Ausfüllanleitung zum diagnoseübergreifenden allgemeinen Datensatz für die DMP KHK, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Asthma bronchiale und COPD (PDF, 70 KB)
- Meldebogen eDMP-Dokumentation (23 KB)
- Verzeichnis der stationären Einrichtungen, die am DMP-Vertrag KHK teilnehmen (15 KB)
Seit Mitte 2008 sind Erst- und Folgedokumentationen nur noch elektronisch (Diskette, CD oder D2D) an die Datenstellen in Bamberg alle 14 Tage zu übersenden.
Die Patientenschulungen können nach entsprechender Genehmigung durch die KV Nordrhein erbracht und abgerechnet werden. Die erforderlichen Strukturvoraussetzungen sind in der Anlage 11 des Vertrages näher beschrieben:
Diabetes-Schulungsprogramme nach Anlage 11 des Vertrages werden im Rahmen des Vertrages über ein DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder des Diabetes-Strukturvertrages erbracht.

