Bedarfsplanung
Bedarfsplanung
Fachgruppen, für die es in Nordrhein eine Bedarfsplanung
gibt
(Beschluss des Landesausschusses, November 2011)
- Anästhesisten
- Augenärzte
- Chirurgen
- Frauenärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Hausärzte
- Hautärzte
- Internisten (fachärztlich tätig)
- Kinderärzte
- Nervenärzte
- Orthopäden
- Psychotherapeuten
- Radiologen
- Urologen
Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrags auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Rheinischen Ärzteblatt verbindlich zu entnehmen (es gelten die im Rheinischen Ärzteblatt genannten Daten). Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Aufhebungsbeschluss.
Interessierte können beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragen, ob die zum angegebenen Stichtag als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch unbesetzt sind.

