Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – letzte Frist am 31.10.2009 abgelaufen

Bis spätestens zum 31. Oktober 2009 konnten die Mitglieder der KV Nordrhein im Zuge des eGK-Basis-Rollouts beim Kauf von zugelassenen Kartenterminals die entsprechenden Pauschalen bei der KV Nordrhein abfordern. Die Einreichungsfrist ist am 31.10.2009 abgelaufen. Bitte keine Anträge mehr einreichen. Eine Erstattung der Pauschalen ist nach dem 31.10.2009 nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie das nachfolgende „Merkblatt zur Beschaffung von geeigneten Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte“, wenn Sie sich vor zwei Jahren kein eGK-fähiges Lesegerät zugelegt haben!

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KV Nordrhein
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Telefax: (02 11) 59 70-90 06
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Index für Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – letzte Frist am 31.10.2009 abgelaufen

  • Stationäre Lesegeräte

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    Übersicht der zugelassenen mobilen Lesegeräte

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