Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – Frist der Pauschalenerstattung beim Kauf eines eGK-fähigen Lesegerätes seit dem 31.10.2009 abgelaufen

Seit dem 1. Oktober 2011 geben die gesetzlichen Kostenträger die elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihre Versicherten aus. Zurzeit sind mit der eGK noch keine Anwendungen verknüpft, daher ist es ausreichend, wenn Sie in Ihrer Praxis Lesegeräte einsetzen, die die eGK und die alte KVK (Krankenversichertenkarte) verarbeiten können.

Bitte beachten Sie das nachfolgende „Merkblatt zur Beschaffung von geeigneten Lesegeräten für die elektronische Gesundheitskarte“, wenn Sie noch kein eGK-fähiges Lesegerät verwenden.

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