IT-Abrechnung
IT-gestützte Abrechnung und Online-Abrechnung
Das Gros der nordrheinischen Vertragsärzte und Vertragspsychologen (zur Zeit mehr als 98 Prozent) reicht die erbrachten Leistungen (Quartalsabrechnung) in digitaler Form bei der KV Nordrhein ein. Der Verwaltungskostensatz (gültig seit der Abrechnung Quartal 4/2010) für Datenträger-Abrechner (CD oder DVD) ist zur Zeit um ca. 25 Prozent günstiger als für mit Papier abrechnende Mitglieder und liegt bei 2,6 Prozent, der für Papier-Abrechner bei 3,5 Prozent.
Wenn man zum ersten Mal eine IT-gestützte Abrechnung durchführen möchte, muss man vorher den untenstehenden „Meldebogen zur IT-gestützten Quartalsabrechnung“ ausfüllen und seiner zuständigen Bezirksstelle (Düsseldorf oder Köln) anzeigen. Es erfolgt keine Genehmigungsbestätigung zu dieser Anzeige durch die KV Nordrhein.
Bei einer normalen Online-Abrechnung beträgt der Verwaltungskostensatz nur noch 2,5 Prozent. Falls zusätzlich zur Online-Abrechnung die Gesamtaufstellung digital und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die KV Nordrhein übermittelt wird, reduziert sich der Verwaltungskostensatz auf 2,3 Prozent.
Index für IT-gestützte Abrechnung und Online-Abrechnung
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Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein.
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Online-Abrechnung mit und ohne HBA
Hier informieren wir über die Online-Abrechnung mit dem Heilberufeausweis (HBA) auf Basis von D2D.
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IT-Einsatzpflicht
Informationen zur EDV-Abrechnungsrichtlinie der KBV.
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