Fördern statt fordern: Kein Zwang zur Online-Abrechnung in der KV Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein gewährt ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer Verwaltungskostenreduzierung von 2,6 Prozent auf 2,3 Prozent, das sind ca. 11,5 Prozent geringere KV-Kosten. Daran ist die Bedingung geknüpft, die Onlineabrechnung mit digitaler Gesamtaufstellung unter Verwendung einer qualifizierter Signatur einzureichen. Für die qualifizierte Signatur wird in der Regel ein elektronischer Heilberufeausweis (HBA) benötigt, dessen Anbindung an die Praxissoftware erfolgen muss. Wer online abrechnet, ohne den HBA zu nutzen, erhält ebenfalls einen verminderten Verwaltungskostensatz von 2,5 Prozent.

Die Onlineabrechnung ist auch ab 2011 keine Pflicht in der KV Nordrhein, es besteht kein Zwang zur Onlineabrechnung!

Entgegen der aktuell gültigen Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Online-Abrechnung, die eine verpflichtende leitungsgebundene Abrechnung aller KV-Mitglieder zum 1. Quartal 2011 fordert, setzt die KV Nordrhein nicht auf eine radikale Umstellung zum Stichtag, sondern weiterhin auf eine sanfte Migration, die durch gezielte finanzielle Förderung ihrer Mitglieder sukzessive vorangetrieben wird.

Die KV Nordrhein erkennt in den Online-Abrechnungsprozessen nur dann Rationalisierungsreserven, wenn ihre Mitglieder nicht hybrid (Online und Papier), sondern komplett papierlos abrechnen. Ein solcher Umstieg kann jedoch nur mittel- bis langfristig gestaltet werden, nicht mit der Brechstange innerhalb weniger Monate. Entsprechend weitsichtig hat die KV Nordrhein bereits im Jahr 2008 die eGesamtaufstellung mit digitaler Signatur durch den Heilberufeausweis (HBA) in einem Pilotprojekt mit 1174 teilnehmenden Praxen und ca. 800.000 EUR gefördert.

In den Folgejahren wurde der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt und der Verwaltungskostensatz für die Online-Abrechnung mit HBA gegenüber der Datenträgerabrechnung (Diskette oder CD) um 0,2% bzw. 0,3 % gesenkt (2009: 2,6% statt 2,8% | 2010: 2,4% statt 2,6% | 2011: 2,3 % statt 2,5 bzw. 2,6 %). Nach Bewältigung der üblichen Startschwierigkeiten neuer Technologien rechnen zurzeit (Stand: Quartal 4/2010) bereits 1.000 Praxen in Nordrhein mit HBA ab. Diese bewährte Migrationsstrategie und Förderpraxis soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeschrieben werden.