Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein
Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein
Die Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein wird schon seit 2005 über die Telematik-Plattform Doctor to Doctor (D2D) angeboten. D2D ist keine selbstlaufende Software, sondern setzt das Vorhandensein eines Praxisverwaltungssystems (PVS) voraus.
Da einige PVS für den Einbau der Online-Abrechnung mit D2D von ihren Kunden hohe Kosten verlangen, haben Sie seit April 2011 die alternative Möglichkeit, Ihre Abrechnung auch online über das KVNO-Portal einzureichen. Die Online-Abrechnung via KVNO-Portal können Sie völlig unabhängig von Ihrem Softwarehaus durchführen, allerdings nur über KV-SafeNet, nicht über das ungeschützte Internet. Die Verwendung von KV-SafeNet ist mit Kosten verbunden. Die Online-Abrechnung ist freiwillig, das heißt, niemand wird dazu verpflichtet, online abzurechnen. Allerdings wird die Anwendung der Online-Abrechnung durch einen verminderten Verwaltungskostenbeitrag gefördert.
| Verwaltungskostensatz Papierabrechnung: | 3,5 % |
| Verwaltungskostensatz Abrechnung via CD/DVD: | 2,6 % |
| Verwaltungskostensatz Online-Abrechnung ohne HBA* (D2D und KVNO-Portal): | 2,5 % |
| Verwaltungskostensatz Online-Abrechnung mit HBA* (zurzeit nur mit D2D möglich): | 2,3 % |
HBA bedeutet elektronischer Heilberufeausweis. Mit dem HBA wird die elektronische Gesamtaufstellung signiert. Nur damit ist mittelfristig eine völlig papierlose Abrechnung möglich, deshalb wird dieses Verfahren besonders gefördert.
* Alternativ zum HBA ermöglichen einige PVS auch die Verwendung einer anderen qualifizierten Signaturkarte; hierfür gilt ebenfalls der verminderte Verwaltungskostensatz, wenn damit die eGesamtaufstellung signiert wurde.
Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen zur Online-Abrechnung.

