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eHKS
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Elektronisches Hautkrebsscreening (eHKS)
Ab 1. Januar 2009 ist die Dokumentation zur Früherkennung von Hautkrebserkrankungen ausschließlich in elektronischer Form möglich. Das hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
Beim Hautkrebsscreening für Patienten ab 35 Jahre ist die elektronische Dokumentation Voraussetzung für die Abrechnung der Früherkennungsmaßnahme ab 2009. Eine Genehmigung der KV Nordrhein für die elektronische Hautkrebs-Dokumentation (eHKS) ist nicht erforderlich.
Die drei unterschiedlichen Möglichkeiten zur Datenübermittlung der eHKS-Dokumentationen an die KV (Datenträger / D2D / KVNO-Portal) sind im nebenstehenden Merkblatt für Arztpraxen beschrieben.

