Modellprojekt zur Online-Abrechnung: Elektronischer Heilberufsausweis ersetzt die Unterschrift auf Papier

Ab dem 2. Quartal 2009 werden 1.200 Praxen zur Signatur der Online-Abrechnung den elektronischen Heilberufsausweis nutzen. Sie profitieren auch von einem niedrigeren Verwaltungskostensatz.

Zurzeit rechnen rund 460 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten online mit der KV Nordrhein ab. Sie mussten bislang die Gesamtaufstellung noch handschriftlich unterzeichnen und auf Papier einreichen. In einem Modellprojekt wird nun die elektronische Signatur getestet. Gut 1.200 Praxen bzw. rund 1.800 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten nehmen an dem Projekt teil.

Die Praxen nutzen ab dem 2. Quartal 2009 den elektronischen Heilberufsausweis (HBA), um ihre Abrechnungen zu signieren. „Damit setzen wir erstmals eine vollständig elektronische Abrechnung um“, betont Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Die an dem Modell teilnehmden Praxen sparen bares Geld. Denn die Vertreterversammlung der KV Nordrhein hat beschlossen, den Verwaltungskostensatz für Praxen um 0,2 Prozent zu senken, wenn sie online abrechnen und die Gesamtaufstellung mittels HBA unterzeichnen.

Die Verwaltungskosten liegen folglich bei den Online-Abrechnern bei 2,6 statt 2,8 Prozent bei den Disketten- bzw. CD-Abrechnern. Eine Praxis mit einem GKV-Jahresumsatz von 160.000 Euro spart somit Gebühren von 320 Euro pro Jahr.

Die Online-Abrechnung unterstützt die KV Nordrhein auch durch direkte finanzielle Zuwendungen. Die Praxen, die die Abrechnung mit dem HBA signieren, erhalten eine Grundförderung von einmalig 500 Euro. Wer zur Datenübermittlung KV-SafeNet neu anschließt, erhält zusätzlich 250 Euro. Darüber hinaus gibt es 50 Euro je HBA. „Die Fördergelder zahlen wir im vierten Quartal 2008 aus“, sagt Mohr.

Bis zum 30. November 2008 konnten die Praxen die Teilnahme an dem Projekt erklären. Sie verpflichteten sich im Gegenzug, ab dem vierten Quartal zwei Jahre lang online per D2D abzurechnen – und ab dem zweiten Quartal 2009 den HBA zum Signieren einzusetzen.

Die Praxen benötigen dafür ein HBA-Lesegerät, das für 50 bis 80 Euro erhältlich ist. „Zudem können noch Kosten durch Ihr Softwarehaus entstehen und für den Anschluss von KV-Safenet“, erläutert Mohr.

Die teilnehmenden Praxen meldet die KV an die Ärztekammer Nordrhein bzw. Psychotherapeutenkammer NRW, die die HBA herausgeben. Die Kammern informieren die Teilnehmer, wie und ab wann sie den HBA bestellen können.

Den HBA gibt es nicht umsonst. „Sie müssen mit 5,90 Euro je HBA und Monat rechnen“, so Mohr. Mit den Fördergeldern sind die Kosten für HBA, Lesegerät und SafeNet-Anschluss aber meist gedeckt. Schnell, einfach, preiswert – das sind die wichtigsten Attribute der Online-Abrechnung. Zudem steht per Testabrechnung das amtliche Regelwerk Tag und Nacht für praxisindividuelle Prüfungen zur Verfügung. Nach dem Online-Versand der Abrechnungsdaten erhält die Praxis spätestens drei Stunden später eine Antwort von der KV Nordrhein. Sie enthält Informationen zur formalen, aber auch zur inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung.

Sie verlassen das Internetangebot der KV Nordrhein Mehr Infos bei der Ärztekammer Nordrhein

Das ist nicht alles. „Der HBA bietet viele weitere Einsatzmöglichkeiten“, berichtet Victor Krön, Telematik-Experte der Ärztekammer Nordrhein. Zum Beispiel bei der elektronischen DMP-Dokumentation, beim elektronischen Arztbrief oder als Authentisierungsinstrument für Einweiserportale von Kliniken. „Die mit dem HBA erzeugten Signaturen sind rechtlich verbindlich auch im privaten Umfeld nutzbar, etwa bei Bankgeschäften“, betont Krön.



Blankoformularbedruckung ist ganz einfach

Inzwischen nutzen knapp 1.600 Praxen in der KV Nordrhein die Vorteile der Blankoformularbedruckung (BFB). Ab 1. Januar 2009 ist die Teilnahme noch einfacher. Ab 2009 reicht der Antrag an die Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Das Erstellen von Testausdrucken fällt weg, wenn die Praxis eine der 50 Verwaltungssoftwares einsetzt, deren Muster von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert sind. „Die BFB ist inzwischen ein etabliertes Verfahren. Softwarehäuser, Anwender und Empfänger der Formulare sind so gut sensibilisiert, dass es zu keinen Handhabungsfehlern mehr kommen sollte“, sagt Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Die BFB bezeichnet die Formularerzeugung auf Sicherheitspapier in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis. Die Praxisverwaltungssoftware erzeugt dabei auf einem Laserdrucker sowohl das Formular wie auch den Inhalt, zum Beispiel die Versichertendaten. Alle bundesweit einheitlichen Muster und mehrere KV-spezifische Formulare wie der Poliklinikberechtigungsschein sind für die BFB freigegeben.

BFB ermöglicht den Praxen ein angenehmeres Arbeiten. Die Laserdrucker sind deutlich leiser als die Nadeldrucker, die AUs und andere Formulare ratternd ausfüllen. Da nur Papier in den Größen DIN A4 und DIN A5 verwendet wird, entfällt die Bevorratung der verschiedenen Muster, die in den Praxen viel Platz verschlingt.

Weiterer Vorteil der BFB: Die Praxen brauchen nicht darauf achten, ob sich Formulare ändern oder Übergangsfristen einzuhalten sind. Denn mit dem Software-Update erhalten die Anwender auch die aktuellen Muster. „Meine Mitarbeiterinnen und ich sind total begeistert, die organisatorische Erleichterung ist enorm, und die Umstellung verlief völlig problemlos“, sagt Peter Berghausen. „Ich kann den Kolleginnen und Kollegen die BFB wärmstens empfehlen“, so der Allgemeinmediziner aus Dormagen.