Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein

Seit Januar 2011 müssen Praxen ihre Abrechnungen nach einer KBV-Richtlinie online einreichen. Diese Regelung gilt bundesweit, wurde jedoch für die Ärzte und Psychotherapeuten der KV Nordrhein bislang nicht umgesetzt. Dieses wird nun ab dem dritten Quartal 2013 der Fall sein. Hiervon wird es keine Ausnahmen geben.

Um die Eintrittsbarrieren in Richtung Online-Abrechnung für unsere Mitglieder auf ein Minimum zu reduzieren, werden wir ab diesem Herbst neben den etablierten Zugangswegen über KV-SafeNet und D2D eine ergänzende Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Honorarabrechnung anbieten – mit Hilfe eines sogenannten eTokens über das Portal der KV Nordrhein. Einfach. Sicher. Unbürokratisch. Kostengünstig.

Daneben plant die Ärztekammer Nordrhein den Einsatz eines sogenannten eArztausweises light („eA-light“), mit dem die sichere Anmeldung und damit ebenfalls auch die Online-Abrechnung auf dem KVNO-Portal ermöglicht werden soll.

Neben eToken und eA-light bietet die KV Nordrhein weiterhin die Online-Abrechnung mit KV-SafeNet über das KVNO-Portal an sowie – direkt aus der Praxissoftware heraus – über D2D mit und ohne Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) auf der eGesamtaufstellung. Für die QES auf der eGesamtaufstellung gelten weiterhin reduzierte Verwaltungskosten von 2,3 Prozent statt 2,5 Prozent bzw. 2,6 Prozent.

In den beiden nachfolgenden Merkblättern finden Sie eine Übersicht zu allen aktuell und demnächst verfügbaren Abrechnungsmöglichkeiten mit der KV Nordrhein:

Im nachfolgenden Merkblatt finden Sie erste Informationen zur Handhabung des eToken:

Zum eArztausweis light hat die Ärztekammer Nordrhein weitergehende Informationen auf ihrer Website veröffentlicht:

Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich auf die schon länger etablierten und bewährten Verfahren D2D und KVNO-Portal mit KV-SafeNet.