Praxisinformation Letzte Änderung: 19.04.2024 10:09 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Patienteninformation zu Antihistaminika & Co.

Für die Behandlung von Heuschnupfen-Symptomen müssen sich Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel in der Regel selbst kaufen.

Die Verordnungsfähigkeit von Antiallergischen Augen- und Nasentropfen, Tabletten und von Kortikoid-Nasensprays zulasten der GKV unterliegt verschiedenen Regelungen und ist eingeschränkt.

Wir haben für Ihre Patientenkommunikation ein Hinweisblatt entworfen, das über die Behandlungsmöglichkeiten mit Antihistaminika informiert und darüber aufklärt, in welchen Fällen eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen möglich ist. Die Patienteninformation erläutert auch die gesetzlichen Vorgaben und was es mit dem „grünen Rezept“ auf sich hat.