Praxisinformation Letzte Änderung: 19.04.2024 10:11 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Im Beratungsgespräch zur Organspende auf neues Register hinweisen

Hausärztinnen und Hausärzte sollen laut Transplantationsgesetz ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können.

Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende erfolgen. Diese umfasst nunmehr auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register (vgl. auch KVNO-Praxisinformation vom 20. März 2024).

Diese Beratungsleistung wird extrabudgetär vergütet. Zur Abrechnung der Leistungen wurde zum 1. März 2022 die Gebührenordnungsposition (GOP) 01480 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten bewertet. Haus- sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte können die GOP alle zwei Jahre pro Patient ab dem vollendeten 14. Lebensjahr abrechnen.

Das seit März 2024 bestehende Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt wird. Damit ist es digital möglich, mithilfe eines Ausweisdokuments die Entscheidung für oder gegen eine Organspende online einzutragen und so rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit gelöscht werden.